Im Falle eines Ausländers, der in Kroatien eine Bestattung sucht, muss eine Bescheinigung (schriftlicher Nachweis) des Friedhofs (oder der Pfarrei) beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass die Bestattung / Bestattungsstätte vorliegt.

Die Übergabe der Urne mit der Asche des Verstorbenen erfolgt ohne Beerdigung, es ist jedoch eine Bestätigung des Krematoriums erforderlich (die den Polizeibeamten bei der Einreise nach Kroatien vorzulegen ist).

Der Transport (Transit) einer verstorbenen Person durch das Hoheitsgebiet Kroatiens erfordert keine kroatische Beerdigung.

Für die Ausstellung einer Beerdigung wird eine Konsulargebühr von 27 USD oder 35 USD erhoben.

Für alle Informationen rufen Sie uns an unter 042 / 240-630 oder 098 / 267-349

Tel: 042/240-630
Zagrebačka 115a